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Ein Grund weshalb im Durchschnitt 7 Jahre von einem beginnenden Hörverlust bis zu einem Hörgerät gewartet wird, ist die Angst vor den hohen Kosten. Aber warum? Wenn die Notwendigkeit einer Hörgeräteversorgung vorliegt, sind die Krankenkassen dazu verpflichtet, sich an den Kosten einer Hörgeräteversorgung zu beteiligen.
Gute Nachrichten: Seit 2013 beteiligen sich die Krankenkassen mit einem Zuschuss an Hörgeräten, den es vorher in dieser Höhe noch nie gab. Beste Zeiten für die Anschaffung von Hörgeräten.
Höhe des Zuschusses/Festbetrag:
So individuell wie der Fingerabdruck ist auch das Hörvermögen eines Jeden. Ist im Zuge eines Hörverlustes ein Hörgerät die Lösung, ist auch hier vieles an Individualität zu beachten - 0815 gibt es bei Hörgeräten nicht. Im Durchschnitt erhalten gesetzlich Krankenversicherte, die ein Hörgerät benötigen, einen Zuschuss in Höhe von 784,94 € - den sogenannten Festbetrag. Dies ist der maximale Wert, den die Krankenkasse zu einem Hörgerät beisteuert. Die genaue Höhe der Krankenkassenbeteiligung ist von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich. Einen Anhaltspunkt liefert folgende Übersicht:
Versicherung | Zuschuss für das 1. HG |
Gesamt-Zuschuss bei Versorgung mit 2 Hörgeräten |
AOK | 685 € | 1.534 € |
BKK (Siemens, Audi, pronova, Deutsche BKK, Schwenninger) | 700 € | 1.614 € |
BKK Victoria D.A.S. (BIG) | 710 € | 1.614 € |
BKK System | 729 € | 1.672,58 € |
Bahn BKK | 685 € | 1.534 € |
IKK classic/Daimler BKK/Securvita BKK | 685 € | 1.534 € |
IKK Verbund/gesund plus | 685 € | 1.534 € |
Knappschaft/LKK | 650 € | 1.451 € |
vdek (DAK/KKH/Barmer/Techniker) | 685 € |
1.534 € |
Stand: 01.11.2015, Diese Übersicht dient lediglich der Information, für die Höhe des Zuschusses wird keine Gewähr übernommen.
Hierbei ist folgendes zu beachten:
Zahlung von weiteren Extras
Die Krankenkassen übernehmen auch die Kosten für die Beratung, Programmierung und Anpassung des Hörgeräts sowie für die Nachbetreuung und auftretende Reparaturen (Reparaturpauschale), hierbei gibt es Unterschiede zwischen Hörgeräten zum Nulltarif und Komfort-Hörgeräten, diese erläutert Ihnen Ihr Hörgeräte-Akustiker. Um unsere Kunden optimal vor hohen Eigenteilen, insbesondere bei Reparaturen zu schützen, bieten wir Ihnen exklusiv bei der HÖRFREUDE das ServicePlus Leistungspaket.
Die für den Betrieb erforderlichen Batterien werden nur bis 18. Lebensjahr des Versicherten bezahlt.
Eigenanteil für Mehr-Leistung
Der Hörgeräte-Akustiker ermittelt mit dem Hörgeschädigten das geeignete Hörgerät - dabei ist zu jeder Zeit ersichtlich, was wieviel kostet. Ist die Entscheidung getroffen, reicht der Akustiker die notwendigen Unterlagen inkl. der ärztlichen Verordnung (nur bei Erstversorgung notwendig!) für die Zuzahlung bei der Krankenkasse ein. Den kompletten Schriftverkehr übernimmt der Hörgeräteakustiker - Sie müssen sich um nichts kümmern.
Entsteht durch individuelle Wünsche wie Komfort, Ästhektik, einfacher Bedienung oder sonstigen Zusatznutzen ein Eigenanteil, kann dieser privat übernommen werden. Die HÖRFREUDE bietet hierfür auf Wunsch eine 0 % Finanzierung mit kleinen Raten an.