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Sie tragen bereits Hörgeräte von einem anderen Hörgeräte-Akustiker, können trotzdem nicht optimal hören? Dann ist unser HörMietKauf® für Sie genau das Richtige!
Regelmäßig alle 6 Jahre beteiligt sich die gesetzliche Krankenversicherung an neuen hochwertigen Hörgeräten. Um von diesem Anspruch zu profitieren, benötigen Hörgeräte-Träger kein Rezept vom HNO-Arzt. Allerdings kommt es häufiger vor als gedacht, dass Hörgeräte-Träger vor Ablauf der 6 Jahre den Wunsch nach neuen Hörgeräten haben. Ein Jahr vor dem erneuten Krankenanspruch können Sie bei der HÖRFREUDE vom HörMietKauf profitieren. Passen das aktuelle Hörvermögen und die Hörgeräte nicht weiter zusammen, sollten Sie sich zum HörMietKauf beraten lassen. Veränderte Lebensbedingungen können z.B. ein Grund dafür sein, dass Hörgeräte nicht 6 Jahre lang zu einem schwerhörigen Menschen passen. Ist ein Hörgeräte-Träger unzufrieden mit seinem Hörgerät, wird er es weniger tragen. Daraufhin verschlechtert sich das Hörvermögen weiter und irgendwann sind den Einstellungsmöglichkeiten der Hörgeräte Grenzen gesetzt.
Bisher blieb den teilweise verzweifelten Hörgeräte-Trägern nichts übrig, außer zu warten oder die hohen Kosten für neue Hörgeräte privat zu übernehmen. Mit der HÖRFREUDE Innovation HörMietKauf kann allen Hörgeräte-Trägern geholfen werden, die bereits vor einem erneuten Krankenkassen Anspruch nicht auf hochwertiges hören verzichten möchten.
Mit dem HörMietKauf® profitieren Sie, bereits ein Jahr vor dem erneuten Krankenkassenanspruch, von neuen hochwertigen Hörgeräten. Die geringe monatliche Miete von z.B. ab 9,95 € garantiert Ihnen wieder optimales hören und verstehen. Serviceleistungen wie der Hörschlauchwechsel, Reparatur*, Reinigung oder Nacheinstellung der Hörgeräte sind inklusive. Auch eine Fernbedienung ist in diesem geringen monatlichen Beitrag enthalten.
Sobald Sie wieder einen Anspruch auf die Zuzahlung der Krankenkasse haben, rechnen wir Ihnen die gezahlte HörMietKauf®-Miete sogar zu 100% beim Kauf der Hörgeräte an.
Sie haben ein topaktuelles Hörgerät mit bester Technik.
Sie zahlen nur die geringe monatliche Miete.
Sie haben die volle Garantie.
Sie können optimal hören.
Gezahlte Miete wird auf den Kaufpreis angerechnet.
Den HörMietKauf® erhalten Sie exklusiv bei der HÖRFREUDE. Sie haben Fragen zu unserem HörMietKauf®? Gerne beraten wir Sie zum HörMietKauf in einem HÖRFREUDE-Fachgeschäft Ihrer Wahl.
*Reparaturen übernimmt der Vermieter zu seinen Lasten, sofern diese nicht auf unsachgemäße Handhabung, mangelnde Pflege, Feuchtigkeit, Fahrlässigkeit und/oder Vorsatz zurückzuführen sind. Der Mieter leistet bei Schäden in Folge unsachgemäßer Handhabung, mangelnder Pflege, Feuchtigkeit, Fahrlässigkeit und/oder Vorsatz Schadenersatz (z.B. Reparaturkosten). Dies gilt auch für Schäden, die von Dritten verursacht oder verschuldet werden.