Hier anmelden!
»
Mit Hörgeräten beginnt für schwerhörige Menschen ein ganz neues Leben. Selbstverständlich im positiven Sinne. Mit Hörgeräten können hörgeschädigte Menschen wieder aktiv am Leben teilnehmen. Der Weg zum Hörgerät ist unkompliziert und wird hier in 3 einfachen Schritten erläutert. Für den kostenlosen Hörtest und die Auswahl Ihres Hörgerätes sowie die Testphase wird kein Rezept benötigt. Weder der Weg zum Hals-Nasen-Ohrenarzt noch zum Allgemeinarzt ist bis dahin notwendig. So spart man viel Zeit und einige Wege. Der Hörgeräteakustiker übernimmt den Hörtest, die Hörgeräteanpassung und die Hörmessungen.
Bei einer Erstversorgung benötigen Sie erst ein Rezept vom Ohrenarzt, wenn Sie Ihr Wunschgerät gefunden haben. Mit diesem Rezept übernimmt der Hörgeräteakustiker die Abrechnung mit der Krankenkasse und sichert die Zuzahlung der gesetzlichen Krankenkasse.
Nach sechs Jahren besteht wieder ein Anspruch auf Zuzahlung der Krankenkasse für neue Hörgeräte. Für diese Folge-Versorgung ist kein Besuch beim HNO-Arzt nötig. Das spart den Hörgeräteträgern Zeit und Aufwand.